Kriminalität in der Altstadt – Da wussten unsere politischen Wettbewerber nur eine Antwort: Her mit dem Alkoholverbot. Nur die Liberalen waren konsequent dagegen.
Der Verwaltungsgerichthof Mannheim hat nun zum Alkoholverbot im Freiburger Kneipenviertel klar gestellt, dass Menschen nicht unter Generalverdacht gestellt und gegängelt werden dürfen. Ein Alkoholverbot ist rechtswidrig. Zu Recht!
Verbieten wir das Autofahren auf öffentlichen Straßen, weil jährlich mehrere tausend Menschen durch Autos im Straßenverkehr sterben? Verbieten wir Küchenmesser, weil damit immer wieder Körperverletzungen, ja sogar Tötungen begangen werden? Nur weil einige mit den freiheitlichen Möglichkeiten nicht umgehen können, darf man Menschen nicht mit Verboten überschütten. Das ist Inhalt liberaler Politik – und die Richtigkeit ist einmal mehr bestätigt wurden.
Über 90% der Menschen zu bedrängen und beschneiden, weil einige wenige unfähig sind, respektvoll und verantwortungsvoll mit sich und anderen umzugehen, ist nicht Ordnung. Das ist der Grundtenor des Urteils. Eine Lizenz zum Saufen ist es nicht. Wer das so sieht, ist derjenige, der eben nicht mit Freiheit umgehen kann.
Gern wird gerufen, dass das Alkoholverbot (in Freiburg) Wirkung gezeigt habe. Leider wird das Wichtigste von diesen Kritikern verschwiegen: Ein Verbot nützt nichts, wenn es niemand umsetzt und die Einhaltung kontrolliert. Und wie machen wir das? Wir verstärken die Ordnungskräfte, und kontrollieren. Damit sind wir aber genau beim Ausgangspunkt. Am Ende müssen wir feststellen: Auch ein Alkoholverbot wäre nur mit stärkerer Präsenz möglich – also mit genau dem, was auch ohne Alkoholverbot zum Ziel führt.
Wir erreichen keine Sicherheit, indem wir die Freiheiten abschaffen, und die Freiheit aller ist nicht verwerflich, weil einzelne damit nicht umgehen können.
Wiedermal musste ein Gericht das erst erklären.
Marco Biewald
Ortsvorsitzender FDP Stadtmitte